Erbschafts-Immobilien

Immobilien in der Erbschaft

Wohnflächenberechnung einer Immobilie

immobilie IN DER Erbschaft

Eine Erbschaft ist eine Ausnahmesituation, in der Sie viele rechtliche, steuerliche und administrative Dinge erledigen und weitreichende Entscheidungen treffen müssen. Gerade wenn eine Immobilie, die in der Regel sehr emotional behaftet ist, zur Erbmasse gehört, ist es wichtig, dass Sie die Situation richtig bewerten und die erforderlichen Schritte tun.

Nehmen Sie sich Zeit und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, aber übersehen Sie dringliche Fristen nicht.

Elementar ist allerdings die Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Bei der Bewertung einer Immobilie spielen neben den bekannten Parametern wie Gebäude- und Grundstücksgröße, Lage und Zustand auch möglicherweise Nutzungsrechte und Belastungen eine Rolle. Dies gilt es mit einem Experten vorab zu prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Manchmal ist es besser, eine Erbschaft nicht anzutreten, wenn etwa eine Immobilie einen Sanierungsfall darstellt oder überschuldet ist und/ oder zu hohe Belastungen auf dem Grundstück ruhen.
Dabei können Sie die Erbschaft immer nur ganz oder gar nicht antreten. Darum ist es wichtig, dass Sie schnell einen Überblick über den eigenen Erbteil bekommen, um die richtige Entscheidung treffen zu können. Denn wer erbt, haftet mit seinem oder ihrem Privatvermögen auch für die Schulden des Verstorbenen.

Sie haben nur 6 Wochen Zeit nach Erlangung der Kenntnis über die Erbschaft, um diese auszuschlagen.

Die Anzeige einer Erbschaft beim zuständigen Finanzamt hat innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. Zuständig ist dabei das Finanzamt des Erblassers, nicht der/des Erben.

Sind Sie nicht Alleinerbe, müssen Sie sich mit einem oder mehreren Miterben den Nachlass teilen und es entsteht automatisch eine Erbenggemeinschaft. In der Erbengemeinschaft haben alle Erben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Die Entscheidungen müssen daher einstimmig getroffen werden, es sei denn es wurde im Testament eine abweichende Regelung getroffen.

Stimmen Sie sich frühzeitig über die weitere Nutzung bzw. das Eigentum der Erbimmobilie mit den anderen Erben ab, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Je nach Ihrer individuellen Situation macht es Sinn, eine Immobilie zu behalten oder zu verkaufen. Überlegen Sie sich dabei in jedem Fall mögliche Vorteile und Nachteile, wie z.B. im Falle einer Vermietung regelmäßige Einkommensströme gegenüber potentiellen Problemen mit Mietern und Instandhaltungskosten. Beachten Sie, dass der Verkauf einer unvermieteten Immobilie immer einfacher und gewinnbringender ist.
Holen Sie sich hierbei Rat von Experten im Hinblick auf Wertermittlung, Sanierungsbedarf und Verkaufsstrategie.

Die in jedem Fall einfachste und am wenigsten konfliktbehaftete Lösung stellt der Verkauf der Immobilie und die nachfolgende Aufteilung des Verkaufserlöses unter den Erben dar.
 
Wir haben für Sie einen Ratgeber mit nützlichen Informationen und Tipps, sowie einer praktischen Checkliste zusammengestellt, die Sie kostenfrei und unverbindlich von uns erhalten.

Senden Sie uns dazu bitte einfach eine E-Mail mit dem Betreff "Ratgeber" oder nutzen Sie unser Kontaktformular unten.


Wir bieten Ihnen natürlich auch ein kostenfreies und unverbindliches Kennenlerngespräch an und geben Ihnen direkt eine erste Experteneinschätzung zu Ihrer Situation.

Wir sind ganz einfach telefonisch für Sie erreichbar unter 089_30761804 - oder senden Sie uns eine kurze Nachricht oder Mail.

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