Sie haben eine Immobilie geerbt?

Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

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Immobilienmakler München Experten bei Erbschaftsimmobilien

Elke Schlichtig          Dr. Rolf Gengenbach

Rufen Sie uns an unter 089  307 61 804 oder senden Sie uns eine kurze Nachricht.

Nutzen Sie unser Experten-Know-How und unser Netzwerk.

  • Kostenfreie professionelle Immobilien-Bewertung
  • Immobilienverkauf mit Gewinn-Maximierung und Charity-Bonus
  • Fundierte persönliche Beratung durch zertifizierte Immobilienmakler
  • Partnernetzwerk für weitergehende rechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen
  • Unterstützung bei erforderlichen Finanzierungen oder Zwischenfinanzierungen
  • Wir suchen für unsere Kunden laufend Grundstücke, Wohnungen und Häuser im Großraum München.
Immobilienmakler München Experten bei Erbschaftsimmobilien

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  • Unterstützung bei erforderlichen Zwischenfinanzierungen und Finanzierungen
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    Elke Schlichtig

Dr. Rolf Gengenbach

Rufen Sie uns gerne an unter 089 307 61 804 oder senden Sie uns eine kurze Nachricht.

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TIPP

Bitte beachten Sie, dass eine Erbschaft als angenommen gilt, falls Sie diese nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht formal ablehnen.

TIPP

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TIPP

Eine Teilungsversteigerung ist langwierig und teuer und hat für alle Parteien nur Nachteile – versuchen Sie am besten mit einem unabhängigen Experten am Tisch, eine Einigung zwischen den Erbparteien zu erzielen.

TIPP

Eine Teilungsversteigerung ist langwierig und teuer und hat für alle Parteien nur Nachteile – versuchen Sie am besten mit einem unabhängigen Experten am Tisch, eine Einigung zwischen den Erbparteien zu erzielen.

TIPP

Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des Finanzamtes – lassen Sie den Immobilienwert von einem Fachmann vorab bestimmen und prüfen Sie, wie sie die abgeschätzte Erbschaftssteuer nach Steuerbescheid aufbringen können. Die Fristen sind sehr kurz und betragen zumeist nur 4 Wochen!

TIPP

Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des Finanzamtes – lassen Sie den Immobilienwert von einem Fachmann vorab bestimmen und prüfen Sie, wie Sie die abgeschätzte Erbschaftssteuer nach Steuerbescheid aufbringen können.

Die Fristen sind sehr kurz und betragen zumeist nur 4 Wochen!

TIPP

Die Grundbuchberichtigung ist bis 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers für die Erben kostenfrei.

TIPP

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Kontaktieren Sie uns gerne über unser Formular bezüglich Ihrer Fragen rund um Erbschafts-Immobilien.


Oder rufen Sie uns direkt an unter

+49 89 307 61804

oder +49 89 829 69 858

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