Sie haben eine Immobilie geerbt?
Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.
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Elke Schlichtig
Dr. Rolf Gengenbach
Rufen Sie uns an unter
089 307 61 804
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Nutzen Sie unser Experten-Know-How und unser Netzwerk.
- Kostenfreie professionelle Immobilien-Bewertung
- Immobilienverkauf mit Gewinn-Maximierung und Charity-Bonus
- Fundierte persönliche Beratung durch zertifizierte Immobilienmakler
- Partnernetzwerk für weitergehende rechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen
- Unterstützung bei erforderlichen Finanzierungen oder Zwischenfinanzierungen
- Wir suchen für unsere Kunden laufend Grundstücke, Wohnungen und Häuser im Großraum München.
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Elke Schlichtig
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Bei einer Erbschaft gilt es, schnell den Überblick zu bekommen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Je nach Zielsetzung wünscht man sich bei einer Immobilie sehr unterschiedliche Bewertungsergebnisse – zur steuerlichen Bemessungsgrundlage einen möglichst niedrigen Wert, bei einem Verkauf oder Auszahlung ein es Vermögensanteils einen möglichst hohen.
TIPP
Bitte beachten Sie, dass eine Erbschaft als angenommen gilt, falls Sie diese nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht formal ablehnen.

Lassen Sie den Immobilienwert am besten von einem Fachmann ermitteln
Lassen Sie den Immobilienwert am besten von einem Fachmann ermitteln.
Eine Immobilie gehört zu den materiell wertvollsten Vermögenswerten, die ein Mensch besitzen kann – falsche Entscheidungen oder Bewertungen können hierbei hohe Summen kosten. Auch ist es teilweise schwierig abzuschätzen, ob sich eine Erbschaft inkl. aller auf der Immobilie ruhenden Lasten wirklich lohnt, oder ob man das Erbe nicht besser ausschlägt.
Dabei sollten Sie sich nicht auf „automatische“ Immobilien-Bewertungstools aus dem Internet verlassen, da diese nur ein sehr grobes, erstes Bewertungsergebnis liefern und auch hohe Risiken bergen können.
Ein zertifizierter Immobilienmakler oder Immobilien-Gutachter kann Ihnen hier viel Unsicherheit nehmen.
Weitere Informationen rund um das Thema Immobilienbewertung finden Sie
HIER.

Bei einer Erbschaft gilt es, schnell den Überblick zu bekommen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
TIPP
Bitte beachten Sie, dass eine Erbschaft als angenommen gilt, falls Sie diese nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht formal ablehnen.

Lassen Sie den Immobilienwert am besten von einem Fachmann ermitteln
Eine Immobilie gehört zu den materiell wertvollsten Vermögenswerten, die ein Mensch besitzen kann – falsche Entscheidungen oder Bewertungen können hierbei hohe Summen kosten. Je nach Situation wünscht man sich bei der Wertermittlung einer Immobilie sehr unterschiedliche Bewertungsergebnisse – zur steuerlichen Bemessungsgrundlage einen möglichst niedrigen, bei einem Verkauf oder Auszahlung eines Vermögensanteils einen möglichst hohen. Tatsächlich können bei unterschiedlichen Bewertungen auch sehr unterschiedliche Ergebnisse heraus kommen.
Dabei sollte man sich nicht auf „automatische“ Immobilien-Bewertungstools aus dem Internet verlassen, da diese nur ein sehr grobes, erstes Bewertungsergebnis liefern und somit auch hohe Risiken bergen können. Ein zertifizierter Immobilienmakler oder Immobilien-Gutachter kann hier viel Unsicherheit nehmen.
Weitere Informationen rund um das Thema Immobilienbewertung finden Sie
HIER.

Wer erbt? Wurde der Nachlass durch den Erblasser geregelt?
Hat der/die Verstorbene ein rechtlich gültiges Testament erstellt, wird das Nachlassgericht – sobald es vom Tod des Erblassers erfährt, das Testament eröffnen. Falls kein Testament existiert oder der Nachlass in einem Erbvertrag geregelt ist, setzt die gesetzliche Erbfolge ein.
Meist muss sich ein Erbe mit einem oder mehreren Miterben den Nachlass teilen – bei Immobilien kommt es dabei immer wieder zu Auseinandersetzungen und in der Folge zu Teilungsversteigerungen, wenn sich die Parteien nicht außergerichtlich über den Wert und andere Modalitäten einigen können.
Allerdings bringt eine solche Versteigerung meist große Verluste für die Erben mit sich, sodass ein solches Szenario möglichst vermieden werden sollte.
Hierzu schaltet man am besten einen objektiven und neutralen Gutachter, Makler oder Mediator mit ein, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
TIPP
Eine Teilungsversteigerung ist langwierig und teuer und hat für alle Parteien nur Nachteile – versuchen Sie am besten mit einem unabhängigen Experten am Tisch, eine Einigung zwischen den Erbparteien zu erzielen.
TIPP
Eine Teilungsversteigerung ist langwierig und teuer und hat für alle Parteien nur Nachteile – versuchen Sie am besten mit einem unabhängigen Experten am Tisch, eine Einigung zwischen den Erbparteien zu erzielen.
Wie hoch wird die Erbschaftssteuer und wie kann ich diese aufbringen?
Dabei arbeiten die Amtsgerichte und zuständigen Finanzämter zusammen und nach meist 6-9 Monaten wird dem Erben zunächst der Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes und in Folge – falls kein Einspruch innerhalb eines Monats eingelegt wurde – der Erbschaftssteuerbescheid zugestellt.
Je nach Erbschafts-Steuerklasse werden dabei oftmals fünf- bis sechsstellige Beträge fällig.

Wie hoch wird die Erbschaftssteuer und wie kann ich diese aufbringen?
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach der Bemessungsgrundlage - dem formalen Erbschaftswert - und der persönlichen Erbschaftssteuerklasse (nicht mit der Einkommenssteuer-Klasse zu verwechseln).
Die Freibeträge variieren dabei erheblich und reichen von EUR 20.000,- bei Nicht-Verwandten bis EUR_500.000,- bei Ehepartnern. Je nach Erbschaftssteuer-Klasse wird dann ein Steuersatz i.H.v. 7% bis maximal 50% auf den Erbteil erhoben.
Nach der Bekanntmachung einer Erbschaft beim Nachlassgericht dauert es meist einige Monate, bis die Situation behördlich analysiert und bewertet wurde. Dabei arbeiten die Amtsgerichte und zuständigen Finanzämter zusammen und nach meist 6-9 Monaten wird dem Erben zunächst der Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes und in Folge – falls kein Einspruch innerhalb eines Monats eingelegt wurde – der Erbschaftssteuerbescheid zugestellt.
Je nach Erbschafts-Steuerklasse werden dann oftmals fünf- bis sechsstellige Beträge fällig, die meist innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, wie hoch Ihr Erbschaftssteuer-Anteil sein wird, um keine unliebsame Überraschung zu erleben.

TIPP
Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des Finanzamtes – lassen Sie den Immobilienwert von einem Fachmann vorab bestimmen und prüfen Sie, wie sie die abgeschätzte Erbschaftssteuer nach Steuerbescheid aufbringen können. Die Fristen sind sehr kurz und betragen zumeist nur 4 Wochen!
TIPP
Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des Finanzamtes – lassen Sie den Immobilienwert von einem Fachmann vorab bestimmen und prüfen Sie, wie Sie die abgeschätzte Erbschaftssteuer nach Steuerbescheid aufbringen können.
Die Fristen sind sehr kurz und betragen zumeist nur 4 Wochen!
Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch

Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
Werden Sie durch das Nachlassgericht und Erbschein als neuer Eigentümer legitimiert, steht einer Eintragung in die erste Abteilung des Grundbuch nichts mehr im Wege. Hierfür stellen Sie mit dem Erbschein einen Antrag auf Berichtigung des Grundbucheintrags beim zuständigen Grundbuchamt/ Amtsgericht.
Bis zu zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ist dieser Antrag kostenfrei.
Sollten Sie die Immobilie verkaufen wollen, wird dieser Schritt nicht benötigt. In diesem Fall wird direkt der Käufer als neuer Besitzer ins Grundbuch eingetragen.

TIPP
Die Grundbuchberichtigung ist bis 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers für die Erben kostenfrei.
TIPP
Die Grundbuchberichtigung ist bis 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers für die Erben kostenfrei.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Formular bezüglich Ihrer Fragen rund um Erbschafts-Immobilien.
Oder rufen Sie uns direkt an unter
oder +49 89 829 69 858
bzw. schreiben uns gerne eine
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